Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung der Bedingungen
  2. Angebot und Vertragsschluss
  3. Preise
  4. Liefer- und Leistungszeit
  5. Annahmeverzug
  6. Lieferung
  7. Gefahrenübergang
  8. Gewährleistung
  9. Retouren
  10. Eigentumsvorbehalt
  11. Zahlung
  12. Haftungsbeschränkung
  13. Mitwirkungspflicht des Kunden
  14. Urheberrechte / Software-Gewährleistung
  15. Datenschutz
  16. Gerichtsstand

 

 

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von it and more… ag, kurz itam, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von itam in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für itam erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.

Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

3. Preise

Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten.

4. Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch itam steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von itam durch Zulieferanten und Hersteller.

5. Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann itam die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. itam ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

6. Lieferung

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der itam und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

7. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch itam hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

Gehört zur vereinbarten Lieferung nebst Hard- und Standardsoftware auch die Installation der Software geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald itam mit der Installation beginnt, unabhängig ob diese beim Kunden oder bei itam erfolgt.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Gewähren Hersteller oder Importeur weitergehende Garantieleistungen gelten dessen Bestimmungen ausschliesslich für die definierten Geräte resp. Komponenten, nicht für die gesamte Lieferung.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen (inkl. SW-Updates), Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche gegen itam stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

9. Retouren

Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an itam zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von itam.

11. Zahlung

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 10 resp. 20 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist itam auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

12. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

13. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat itam in der Durchführung der Projektarbeiten organisatorisch soweit als möglich zu unterstützen.

Der Kunde hat ausserdem dafür zu sorgen, dass Systeme wie Internetanschluss, Gebäudeverkabelung, Server- und Clientsysteme etc. die nicht im Leistungsumfang von itam enthalten sind, auf denen die Leistungen von itam beruhen, einwandfrei funktionieren.

Zusatzaufwendungen oder Wartezeiten durch Nichterfüllung dieser Unterstützungspflicht wie suchen von Informationen, gesperrte Zugänge zu Räumlichkeiten nicht funktionierende Systeme etc. kann itam dem Kunden zum normalen Stundensatz verrechnen.

14. Urheberrechte / Software-Gewährleistung

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

Von itam erstellte Software (Programme, Skripts etc.) bleiben im geistigen Eigentum von itam und dürfen nicht an Dritte weitergeben werden. Dies muss insbesondere auch sichergestellt werden, wenn die Systembetreuung an Dritte weitergegeben wird. Weitere Nutzungsrechte sind im Dokument „Softwarenutzungsrechte“ geregelt und in der aktuell gültigen Version auf www.itam.ch abrufbar. Diese können jederzeit ohne Vorankündigung einseitig durch itam geändert werden. Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.

15. Datenschutz

itam ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

16. Gerichtsstand

Lenzburg ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Lenzburg, im Januar 2013